Eine Strafrichterin auf Mallorca hat die mündliche Verhandlung gegen einen deutschen Polizisten angeordnet, dem vorgeworfen wird, im August 2024 einen Taxifahrer attackiert zu haben. Dieser Schritt markiert eine weitere Phase in einem aufsehenerregenden Fall, der bereits im vergangenen Jahr für Schlagzeilen sorgte. Obwohl der Prozess nun beginnt, muss der Beamte aus Essen keine Gefängnisstrafe befürchten. Dies ist das Ergebnis einer außergerichtlichen Einigung mit dem Opfer, dem der Polizist eine erhebliche Entschädigung zahlte. Die Entscheidung der Richterin, den Fall trotz der Einigung vor Gericht zu bringen, unterstreicht die Schwere der ursprünglichen Vorwürfe und die Notwendigkeit einer formalen juristischen Aufarbeitung.
Der Vorfall ereignete sich, als der Polizist, im Urlaub mit Kollegen nach einer Schulung, mit einem Taxi vom Ballermann zu einem Landhotel fuhr. Nach der Ankunft bemerkten die Beamten das vermeintliche Fehlen eines Handys. Daraufhin beschuldigten sie den 71-jährigen Taxifahrer des Diebstahls und griffen ihn an. Der Taxifahrer erlitt bei der Attacke erhebliche Verletzungen, darunter mehrere Knochenbrüche, die eine intensive medizinische Versorgung erforderlich machten. Ironischerweise tauchte das vermisste Telefon später in einer Tasche der deutschen Gruppe wieder auf, was die Grundlage der Anschuldigung als unbegründet entlarvte und die Brutalität des Angriffs noch tragischer erscheinen ließ.
Nach dem Vorfall nahm die spanische Polizei zunächst drei deutsche Staatsbürger fest. Während die Verfahren gegen zwei der Beteiligten inzwischen eingestellt wurden, wurde gegen den Essener Polizisten Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung erhoben, Delikte, die nach spanischem Recht prinzipiell mit Gefängnisstrafen geahndet werden können. Um eine Haftstrafe und die damit verbundene Gefährdung seines Berufs zu vermeiden, einigten sich Täter und Opfer außergerichtlich. Der Polizist zahlte dem Taxifahrer im vergangenen Jahr 40.000 Euro Schmerzensgeld und übernahm dessen Anwaltskosten in Höhe von 10.000 Euro. Diese Vereinbarung war entscheidend für die richterliche Entscheidung, von einer potenziellen Gefängnisstrafe abzusehen.
Trotz der außergerichtlichen Einigung und der Abwendung einer Haftstrafe ist der Fall für den Polizisten noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Geldstrafe von 1950 Euro und die Übernahme der Verfahrenskosten. Darüber hinaus stehen ihm auf zivilrechtlicher Ebene weitere erhebliche Forderungen ins Haus. Die Unfallversicherung des Opfers fordert 11.000 Euro für die Behandlungskosten des Taxifahrers, und der Eigentümer des Taxis verlangt rund 56.000 Euro Schadensersatz für das beschädigte Fahrzeug. Ein genauer Termin für die mündliche Verhandlung, bei der der Polizist per Videoschalte teilnehmen könnte, steht noch aus, und die Frage, wie sich dieser Vorfall auf seine berufliche Zukunft bei der Polizei auswirkt, bleibt ebenfalls offen.
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