Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet, um wichtige Infrastrukturen in Deutschland umfassend zu schützen. Das Gesetz macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für die Sicherung zentraler Anlagen gegen Kriminelle, Extremisten und Sabotage durch ausländische Mächte. Maßnahmen reichen von physischen Vorkehrungen wie Zäunen und Zugangsbeschränkungen bis zur Identifizierung technischer Schwachpunkte. Das mit Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedete Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der nationalen Sicherheit nach langwierigen Vorbereitungen.
Das Kritis-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Energieversorger und Wasserwerke, nicht nur zu verschärften Schutzmaßnahmen. Es beinhaltet zudem eine Meldepflicht für sicherheitsrelevante Vorfälle und sieht bei Verstößen Bußgelder vor. Die Notwendigkeit dieser Regelung wurde durch Ereignisse wie den Brandanschlag auf Teile der Berliner Stromversorgung, mutmaßlich linksextremistisch motiviert, deutlich. Eine Reaktion darauf war ein Änderungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, zu entfernen, um potenziellen Angreifern keine unnötigen Vorteile zu verschaffen.
Die Gesetzgebung war Gegenstand intensiver Debatten. Rasha Nasr (SPD) hob eine Öffnungsklausel hervor, die es den Ländern ermöglicht, die Verpflichtungen auf kleinere Anlagen auszudehnen. Der Deutsche Städtetag hatte zuvor den Schwellenwert von 500.000 Einwohnern als zu hoch kritisiert und Mindeststandards auch für kleinere Städte gefordert. Jan Köstering (Linke) warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, den Berliner Anschlag als Vorwand für eine Ausweitung der Überwachung zu nutzen. Die AfD kritisierte zwar die vermeintliche Ausweitung staatlicher Kontrolle, stimmte aber aufgrund der Notwendigkeit eines besseren Schutzes zu.
Nach der Bundestagsentscheidung steht nun die Zustimmung des Bundesrates aus, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Dringlichkeit. Die in den letzten Jahren verlorene Zeit fehle den Unternehmen nun für die schnelle und effektive Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Das Kritis-Dachgesetz stellt eine essentielle Weiterentwicklung im Schutz sensibler Infrastrukturen dar und soll die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegen vielfältige Bedrohungen stärken, um die Versorgungssicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft langfristig zu gewährleisten.

