Der Discounter Lidl hat einen bedeutenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Heilbronn verloren. Eine Kammer für Handelssachen stufte die im Mai 2025 beworbene Kampagne zur »größten Preissenkung aller Zeiten« als irreführend ein und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. Lidl hatte versprochen, 500 Produkte dauerhaft günstiger anzubieten, was bei Verbraucherschützern von Beginn an Zweifel weckte. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil, da die Werbung aus ihrer Sicht unwahr war und Konsumenten bewusst in die Irre führte. Lidl kündigte an, mögliche Rechtsmittel nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung zu prüfen.
Im Vorfeld hatte Lidl die Vorwürfe der Verbraucherzentrale zurückgewiesen und die Veröffentlichung einer detaillierten Artikelliste mit Wettbewerbsgründen abgelehnt. Ein Sprecher erklärte damals, die Zahl 500 beziehe sich auf in Deutschland reduzierte Einzelartikel, die sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfassen. Die Verbraucherschützer kritisierten jedoch, dass diese entscheidenden Angaben lediglich in einer Fußnote versteckt waren. Zudem wurde bemängelt, dass tatsächlich deutlich weniger Artikel reduziert wurden als angekündigt. Verbraucherschützer Valet betonte, dass konkrete Zahlen und Preisversprechen im Laden auch auffindbar sein müssen und Einschränkungen klar kommuniziert werden sollten, was bei Lidl nicht der Fall gewesen sei.
Die Einschätzung der Verbraucherschützer wurde durch externe Analysen gestützt. Die Vergleichs-App Smhaggle identifizierte im Juni 2025 lediglich etwa 270 statt der versprochenen 500 reduzierten Produkte, während Handelsexperte Stephan Rüschen auf etwa 300 Einzelartikel kam. Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf hatte die Erfolgsaussichten für Lidl bereits im Vorfeld als gering eingeschätzt, da selbst Experten die beworbenen Preissenkungen nicht nachvollziehen konnten. Er wies darauf hin, dass die Bewerbung regionaler Preissenkungen als allgemeingültig vom Gericht als irreführend gewertet werden könnte, da der Verbraucher regional auf seinen Markt bezogen denke, wie auch der Richter in der mündlichen Verhandlung äußerte.
Das Gericht betonte die Erwartungshaltung des Verbrauchers, dass die beworbenen Produkte in seinem Umfeld auch tatsächlich günstiger sind. Ein Angebot von Lidl, die Artikelliste unter Geheimhaltung zur Verfügung zu stellen, lehnten die Verbraucherschützer ab, um Transparenz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Zusätzlich zeigten spätere Auswertungen von Smhaggle für das »Handelsblatt« Anfang des Jahres, dass ein erheblicher Teil der im Mai 2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden war, was die »dauerhaft günstiger«-Ankündigung weiter untergräbt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit wahrheitsgemäßer und transparenter Werbung, insbesondere angesichts steigender Lebensmittelpreise und des wachsenden Zuspruchs für Discounter.

