In einem richtungsweisenden Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München die geplanten Auftritte des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke in Bayern für zulässig erklärt. Die Entscheidung betrifft zwei Wahlkampfveranstaltungen der AfD, die an diesem Wochenende in öffentlichen Hallen der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth und in der Stadt Lindenberg im Allgäu stattfinden sollen. Die beiden Kommunen hatten sich zuvor vehement dagegen gestemmt, Höcke eine Bühne zu bieten, doch die unanfechtbare VGH-Entscheidung setzt diesen Bestrebungen nun ein Ende. Zuvor hatten zwei unterschiedliche Verwaltungsgerichte in Eilverfahren konträre Urteile gefällt, wobei Bayreuth ein Redeverbot bestätigte und Augsburg es ablehnte. Dies verdeutlicht die juristische Komplexität des Falles.
Der Kern des juristischen Disputs um die Zulässigkeit von Höckes Reden lag in seiner Vergangenheit und einer erst kürzlich in Kraft getretenen neuen Vorschrift der bayerischen Gemeindeordnung. Björn Höcke ist bekanntermaßen zweimal rechtskräftig wegen der Verwendung der nationalsozialistischen Parole „Alles für Deutschland“, einer Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, verurteilt worden. Dies war ein zentraler Ansatzpunkt für die Kommunen. Die neue bayerische Vorschrift erlaubt es, die Nutzung öffentlicher Räume zu versagen, wenn bei einer Veranstaltung »Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten« seien.
Entgegen der Argumentation der Kommunen und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth kam der VGH zu dem Schluss, dass selbst mit Björn Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche extremen Inhalte zu erwarten seien. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter bemängelten zudem, dass die Kommunen diese Erwartung in den Verfahren nicht ausreichend dargelegt hätten. Die Richter hoben hervor, dass die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt und nicht ohne eine fundierte und ausreichend belegte Prognose eingeschränkt werden dürfe. Dieses Urteil unterstreicht die hohen Hürden für Redeverbote in Deutschland.
Björn Höcke ist nicht nur der umstrittene AfD-Landeschef in Thüringen, sondern führt dort auch die Landtagsfraktion seiner Partei. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft, was seinen Auftritten zusätzliche Brisanz verleiht. Die gerichtliche Entscheidung fällt in eine politisch sensitive Zeit: In Bayern stehen in gut drei Wochen Kommunalwahlen an, bei denen am 8. März Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte gewählt werden. Am selben Tag findet auch eine Landtagswahl im benachbarten Baden-Württemberg statt, was die öffentliche Aufmerksamkeit auf AfD-Veranstaltungen erhöht.

