Die Deutsche Bahn plant, Zugpersonal verstärkt mit Bodycams auszustatten, um nach dem tödlichen Angriff bei Landstuhl die Sicherheit der Mitarbeiter zu erhöhen. Diese Maßnahme, bei der kleine, am Körper getragene Kameras brenzlige Situationen festhalten sollen, ist nicht gänzlich neu; bereits vor etwa zehn Jahren gab es Pilotprojekte in Bahnhöfen. Die zentrale Idee dahinter ist, dass die Aufzeichnung oder schon die bloße Ankündigung einer Aufnahme deeskalierend wirken und Konflikte entschärfen soll. Dieser Vorstoß wird von den Gewerkschaften, insbesondere der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), unterstützt, die sogar Tonaufnahmen fordert, um Beleidigungen und aggressive Äußerungen lückenlos dokumentieren zu können. Der Sicherheitsgipfel, zu dem der Konzern Vertreter von Bund, Ländern, Gewerkschaften und ÖPNV geladen hatte, unterstreicht die Dringlichkeit, die Beschäftigten mit Kundenkontakt besser zu schützen und ein sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Einführung solcher Kameras gilt als eine von mehreren Maßnahmen, die diskutiert werden, um die Eskalation von Gewalt in Zügen und Bahnhöfen einzudämmen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage und eine präzise Umsetzungsstrategie sind hierbei von entscheidender Bedeutung, um die Akzeptanz und Rechtmäßigkeit der Bodycam-Einsätze zu gewährleisten.
Datenschützer lehnen den Einsatz von Bodycams nicht pauschal ab, mahnen jedoch strenge Regeln und eine klare Rechtsgrundlage an. Experten wie der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann und der Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Tobias Keber, sehen den Einsatz zwar als grundsätzlich möglich an, betonen aber die Notwendigkeit einer konkreten und datenschutzkonformen Umsetzung. Die Hauptsorge der Datenschützer ist, dass auch Unbeteiligte ins Visier der Kameras geraten könnten und die Rechte der Fahrgäste, die sich mehrheitlich angemessen verhalten, gewahrt bleiben müssen. Thomas Fuchs, der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte, bezeichnet Bodycam-Aufnahmen als eingriffsintensive Maßnahmen, die schwerer wiegen als normale Videoüberwachung. Deshalb müssen die geplanten Maßnahmen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und dürfen nur anlassbezogen erfolgen. Dies erfordert eine präzise Definition, wann und unter welchen Umständen die Aufzeichnung aktiviert werden darf, um eine anlasslose Überwachung zu verhindern und das Vertrauen der Fahrgäste nicht zu untergraben.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, fordern die Experten konkrete Maßnahmen: So könnte der Kameraeinsatz auf bestimmte Zeiten oder Strecken begrenzt werden. Auch auf Tonaufnahmen könnten Mitarbeiter verzichten, obwohl die EVG diese fordert. Der Fokus liegt auf der Frage, welche Daten wann, wie und wo gesichert werden. Kurze Speicherfristen sind dabei ein zentraler Punkt, um zu verhindern, dass die Bodycams zu einem Überwachungsinstrument werden, das zur Profilerstellung genutzt werden könnte. Als Beispiel wird das Modell des Ringspeichers der Hamburger Hochbahn genannt, bei dem Aufnahmen grundsätzlich alle 120 Sekunden überschrieben werden und die dauerhafte Speicherung im Gefahrenfall manuell und nach Ankündigung aktiviert werden muss. Diese Methode hat sich als deeskalierend erwiesen, da bereits die Androhung einer Aufnahme oft eine beruhigende Wirkung hat. Zudem müssen weitere Punkte geklärt werden, wie der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die Aufnahmen und das Verhalten der Bodycam-Träger bei Aufforderungen, andere Fahrgäste zu filmen. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen sind entscheidend für die Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Bodycam-Einsätze, und sie müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl dem Schutz des Personals als auch dem Schutz der Privatsphäre der Fahrgäste gerecht werden.
Trotz aller Bemühungen um Datenschutz bleiben Zweifel am tatsächlichen Nutzen der Bodycams. Marit Hansen, die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, weist darauf hin, dass es Situationen gibt, in denen keine Bodycam Menschen vor Angriffen auf Leib und Leben schützen kann. Sie schlägt vor, dass es womöglich effektiver wäre, wenn Zugbegleiter stets zu zweit unterwegs wären. Für die Deutsche Bahn bedeutet die Einführung der Bodycams zudem einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Es müssen nicht nur die Geräte angeschafft werden, sondern auch die Speicherung und Verwaltung der personenbezogenen Daten muss korrekt erfolgen. Fahrgäste, die gefilmt wurden, haben ein Auskunftsrecht über die über sie gesammelten Daten. Dies erfordert eine robuste Infrastruktur und klare Prozesse, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Letztlich muss abgewogen werden, ob der Sicherheitsgewinn die datenschutzrechtlichen Risiken und den erheblichen Aufwand rechtfertigt. Die Debatte um Bodycams bei der Deutschen Bahn ist somit ein komplexes Zusammenspiel aus Sicherheitsbedürfnissen, technologischen Möglichkeiten und rechtlichen sowie ethischen Bedenken, das eine sorgfältige und ausgewogene Lösung erfordert, die alle Interessen berücksichtigt und gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet.

