Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Frau zu fünf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Hintergrund ist eine brutale Attacke an einer Tankstelle in Hilpoltstein, bei der die Frau versuchte, ihren Ex-Partner mit dem Auto zu überfahren und dabei sowohl ihn als auch einen unbeteiligten Touristen verletzte. Die Richter sahen von der ursprünglichen Anklage wegen versuchten Mordes ab, da die Angeklagte in einem affektiven Zustand gehandelt und von ihrem Tötungsvorsatz selbst wieder Abstand genommen habe. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Abschluss in einem Fall dar, der im vergangenen Juli für Aufsehen sorgte.
Der Vorfall ereignete sich an einem Autohof nahe der Autobahn 9 in Bayern. Nach einem Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten stieg die Frau in ihr Auto und fuhr mit mindestens 34 Kilometern pro Stunde gezielt auf den Mann zu. Dieser konnte sich in letzter Sekunde mit einem Sprung zur Seite retten. Daraufhin wendete die Angeklagte mit quietschenden Reifen und versuchte erneut, ihren Ex-Freund zu rammen. Als dieser in die Tankstelle flüchtete, durchbrach das Fahrzeug die Eingangstür und begrub das Opfer unter sich. Die Aggression endete nicht dort; die Frau griff den bereits schwer verletzten Mann anschließend noch mit einer Glasscherbe an.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt, was ein deutlich höheres Strafmaß nach sich gezogen hätte. Die intensive Beweisaufnahme vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth führte jedoch zu einer anderen Einschätzung der Richter. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Angeklagte zwar mit hoher Geschwindigkeit und offensichtlicher Wut gehandelt hatte, jedoch von ihrem Tötungsansinnen wieder zurückgetreten war. Die Handlung in einem affektiven Zustand spielte ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Abweisung des Mordvorwurfs. Diese differenzierte Betrachtung der psychischen Verfassung der Täterin ist typisch für die deutsche Rechtsprechung in Fällen von Gewaltverbrechen.
Der Ex-Partner der Verurteilten erlitt bei der Attacke schwere Verletzungen, die einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt und eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Tragischerweise wurde auch ein dänischer Tourist verletzt, der sich auf der Rückreise aus dem Urlaub befand und zur falschen Zeit am falschen Ort war. Neben der fünfjährigen Haftstrafe entzog das Gericht der Frau für ebenfalls fünf Jahre die Fahrerlaubnis. Dies soll nicht nur als zusätzliche Bestrafung dienen, sondern auch die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit haben, Revision einzulegen.
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