Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat einem brisanten Gesetzesvorschlag zugestimmt, der die Einrichtung sogenannter „Rückkehrzentren“ oder „Return Hubs“ außerhalb der EU-Grenzen ermöglichen soll. Konservative Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) haben sich in einer Last-Minute-Einigung mit rechtsextremen Fraktionen verbündet, um diesen Vorstoß durchzusetzen. Damit überstimmten sie die Positionen der Sozialdemokraten, Grünen und der Renew-Fraktion, die einen Kompromisstext favorisiert hatten. Dieser Vorentscheid gilt als bedeutender Schritt in Richtung einer radikalen Neuausrichtung der europäischen Migrationspolitik, deren Konsequenzen weitreichend sein könnten.
Die Kernidee der nun angenommenen Verordnung ist es, ausreisepflichtige Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden und die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können, in diese »Return Hubs« in Drittstaaten zu verbringen. Der umfangreiche Gesetzesvorschlag umfasst zudem weitere Verschärfungen der Regeln für Abschiebungen generell, was eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht ermöglichen soll. Deutschland gehört zusammen mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden zu den maßgeblichen Treibern dieser Initiative. Das Bundesinnenministerium hat bereits letzte Woche mitgeteilt, dass ein entsprechender Fahrplan erarbeitet wurde.
Während die EU-Kommission und die Bundesregierung diese geplanten Regelverschärfungen als essenziellen Baustein für eine effektivere europäische Asylpolitik und mehr Abschiebungen betrachten, gibt es scharfe Kritik. François-Xavier Bellamy, französischer EVP-Abgeordneter, feierte die Abstimmung als »entscheidenden Schritt nach vorn«, um Europa die »Kontrolle« über seine Migrationspolitik zurückzugeben. Demgegenüber steht die vehemente Ablehnung von Murielle Laurent (S&D), die davor warnte, dass die Auslagerung der Asyl- und Rückführungspolitik in Drittländer eine »neue Ära des Menschenhandels« einläuten könnte, in der Migranten »gegen ihren Willen gegen Geld ausgewiesen werden«. Kritiker sehen in den Vorschlägen primär Scheinlösungen und befürchten gravierende Verletzungen der Grundrechte von Asylsuchenden.
Die endgültige Abstimmung über die Verordnung im gesamten EU-Parlament könnte bereits im März stattfinden. Sollte sie dort ebenfalls eine Mehrheit finden, würden anschließende Verhandlungen über die detaillierte Ausgestaltung des Vorhabens zwischen den Abgeordneten des Europaparlaments und den EU-Staaten beginnen. Erst nach einer finalen Einigung beider Seiten würde die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der umstrittenen Rückkehrzentren in Kraft treten. Bis dahin bleiben die genauen Bedingungen und die Umsetzung der »Return Hubs« ein zentrales Thema intensiver politischer und gesellschaftlicher Debatten.
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