Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines jüdischen Rentners, Dietrich Düllmann, gegen das antisemitische Relief der “Judensau” an der Wittenberger Stadtkirche als unzulässig abgewiesen. Diese endgültige Entscheidung bedeutet, dass das umstrittene Relief weiterhin sichtbar bleiben darf. Düllmann fühlte sich durch die Darstellung in seinen Grundrechten verletzt und argumentierte, die “bizarre beziehungsweise perverse Bildersprache” stelle Juden als “widernatürlichen Abschaum der Menschheit” dar. Seine Anwälte forderten die Entfernung des Reliefs, da es die Persönlichkeitsrechte “jedes Juden in Deutschland” verletze. Die Ablehnung durch den EGMR bestätigt somit vorherige Urteile deutscher Gerichte und schließt einen langjährigen Rechtsstreit ab.
Das Relief, angebracht an der einstigen Predigtkirche Martin Luthers, zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifizierbar sind. Eine weitere Figur, vom Bundesgerichtshof als Rabbiner eingeordnet, hebt den Schwanz des Tieres und blickt in dessen After. Diese Darstellungsweise ist tief antisemitisch, da Schweine im jüdischen Glauben als unrein gelten und die Szene eine entwürdigende und herabwürdigende Botschaft vermittelt. Düllmanns Beschwerde zielte darauf ab, diese dauerhafte öffentliche Präsenz zu beenden, da er sie als fortgesetzte Verletzung der Menschenwürde und der Grundrechte ansah, die in der heutigen Zeit nicht mehr toleriert werden sollte.
Bereits 2022 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Relief zwar “in Stein gemeißelter Antisemitismus” sei, die Kirchengemeinde sich aber ausreichend davon distanziert habe. Dies wurde durch einen einordnenden Aufsteller erreicht, der das Relief als “Mahnmal” kennzeichnet und seinen historischen Kontext erläutert. Die Anwältin der Gemeinde betonte, dass die jüdische Gemeinde in die Gestaltung dieses Aufstellers einbezogen wurde, was als akzeptable Alternative zur Entfernung betrachtet wurde. Düllmann lehnte diese Auffassung ab, da er die Ausführungen auf der Erklärtafel für unzureichend hielt und die fortgesetzte Präsenz des unveränderten Reliefs als unerträglich empfand.
Nach der Ablehnung seiner Klage durch das Bundesverfassungsgericht wandte sich Dietrich Düllmann im Herbst 2024 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seine Hoffnung, dort eine Entfernung des Reliefs oder eine stärkere Verpflichtung zur Distanzierung zu erwirken, blieb jedoch erfolglos. Die endgültige Abweisung seiner Beschwerde durch den EGMR setzt einen Schlussstrich unter einen Fall, der die Grenzen zwischen historischer Aufarbeitung, Kunstfreiheit und dem Schutz vor Diskriminierung neu ausgelotet hat. Die Entscheidung unterstreicht die Position, dass eine hinreichende Kontextualisierung und Distanzierung von antisemitischen Darstellungen deren dauerhafte öffentliche Präsenz rechtfertigen kann.
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