Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) sieht sich mit der Entscheidung konfrontiert, seinen Doktortitel zu verlieren. Die Technische Universität Chemnitz hat Voigts Anwaltskanzlei mitgeteilt, dass ihm der akademische Grad entzogen werden soll. Eine Regierungssprecherin bestätigte die Information und erklärte, dass der Regierungschef gegen diese Entscheidung der Philosophischen Fakultät vor dem Verwaltungsgericht klagen werde. Für Voigt ist die Haltung der Universität nicht nachvollziehbar und er bezeichnet die Entscheidung als unverständlich.
Voigt bekräftigte in einer Pressemitteilung, dass der wissenschaftliche Kern seiner Doktorarbeit von den erhobenen Vorwürfen unberührt bleibe. Er verweist auf einen von der Universität beauftragten unabhängigen Sachverständigen, der eindeutig bestätigt habe, dass seine Dissertation den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Der Politiker äußerte sein Unverständnis darüber, warum die Universität ihrem eigenen Gutachten nicht folgt. Voigt promovierte im Jahr 2008 mit der Arbeit “Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry,” die größtenteils in den USA entstand.
Die Vorwürfe gegen Voigts Dissertation, die eine unsaubere Arbeitsweise nahelegten, kamen erstmals im Vorfeld des Landtagswahlkampfs 2024 auf. Die Technische Universität Chemnitz kündigte daraufhin eine Prüfung der Plagiatsvorwürfe an. Auslöser war eine E-Mail des bekannten österreichischen Kommunikationswissenschaftlers und Plagiatsjägers Stefan Weber, der 46 angebliche Plagiate in Voigts Arbeit identifiziert haben will. Mario Voigt ist zudem als Professor an der privaten Quadriga Hochschule in Berlin gelistet.
Voigts Anwälte haben die Vorwürfe ebenfalls zurückgewiesen. Sie betonen, dass die beanstandeten Textstellen lediglich 2,58 Prozent des Gesamtumfangs der Dissertation ausmachen. Laut ihrer Mitteilung beziehen sich die Anschuldigungen überwiegend nicht auf angeblich ungekennzeichnete Übernahmen (Plagiate), sondern auf die Behauptung, Voigt habe zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern blind aus Sekundärliteratur übernommen. Die Anwälte erklärten, die Vorwürfe vollständig widerlegen und nachweisen zu können, dass Voigt seine Arbeit eigenständig verfasst hat.

