Das Landgericht Ansbach hat eine 19-jährige Frau wegen Totschlags zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil erging nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 15-jährigen Jugendlichen im vergangenen Juni. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Teenager in Mittelfranken mit einem Taschenmesser tötete. Dieser tragische Vorfall ereignete sich in der Nähe des Brombachsees bei Pleinfeld-Ramsberg im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und hat die Öffentlichkeit tief betroffen gemacht. Der Prozess beleuchtete die erschütternden Details eines Streits, der in einem fatalen Akt der Gewalt endete und das Leben eines jungen Menschen auf brutale Weise beendete. Die Jugendhaftstrafe spiegelt die Schwere der Tat wider und berücksichtigt gleichzeitig das Alter der Verurteilten.
Dem Urteil zufolge trafen die beiden jungen Leute zufällig an einer Bushaltestelle in der Region aufeinander. Die Situation eskalierte, als der 15-Jährige die junge Frau, die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befand, nach einer Zigarette fragte. Laut der Vorsitzenden Richterin Elke Beyer habe die 19-Jährige aggressiv reagiert, woraufhin beide Parteien sich gegenseitig beleidigten. Dieser anfängliche verbale Schlagabtausch setzte eine Kette von Ereignissen in Gang, die schließlich in der tödlichen Konfrontation mündeten. Der scheinbar belanglose Anlass einer Zigarettenfrage verwandelte sich schnell in eine aufgeheizte Auseinandersetzung, deren Ausgang niemand vorhersehen konnte. Die Richterin betonte die Schnelligkeit, mit der die Stimmung umschlug und der Konflikt an Schärfe gewann.
Im weiteren Verlauf des Streits begab sich die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße zum Jugendlichen. Zuvor hatte sie, wie das Gericht feststellte, ein Taschenmesser aus der Handtasche ihrer Partnerin entnommen. Zunächst kam es zu einem körperlichen Schlagabtausch zwischen dem 15-Jährigen und dem Bruder der Angeklagten. Danach eskalierte die Situation weiter, als die 19-Jährige dem Opfer wuchtig mit der Faust ins Gesicht schlug. Der Jugendliche wehrte sich und schlug zurück. In diesem Moment der höchsten Anspannung stach die junge Frau dem 15-Jährigen das Messer gezielt in den Hals. Die Tat erfolgte in einem Zustand erhöhter Aggression und physischer Auseinandersetzung, die außer Kontrolle geriet.
Der schwer verletzte 15-Jährige legte noch seine Hände auf die klaffende Wunde, sank dann erst gegen einen Zaun und anschließend zu Boden. Mehrere Zeugen, die das Geschehen beobachteten, eilten sofort herbei und versuchten verzweifelt, das Leben des Jungen zu retten. Trotz ihrer Bemühungen war alle Hilfe vergeblich; “all dies hat nichts genützt”, so Richterin Beyer. Der Jugendliche verstarb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen. Obwohl die 19-Jährige den Jungen während des Streits auch rassistisch beleidigt haben soll – der Jugendliche hatte die deutsche und brasilianische Staatsangehörigkeit – ging das Gericht nicht von einem rassistischen Motiv aus. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, die Beleidigung sei unbedacht und der Tatablauf nicht rassistisch motiviert gewesen.
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