Ein 45 Jahre alter Mann, der im Zusammenhang mit der tödlichen Gewalttat in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade in Untersuchungshaft saß, ist in einer Justizvollzugsanstalt gestorben. Das niedersächsische Justizministerium bestätigte den Todesfall. Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf eine Beteiligung anderer Personen. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an.
Nach Angaben des Ministeriums wurde der Gefangene am frühen Morgen während einer routinemäßigen Kontrolle in seinem Einzelhaftraum in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde entdeckt. Ein hinzugezogener Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Die Behörden leiteten unmittelbar Ermittlungen ein, um den genauen Ablauf des Todesfalls zu klären.
Die Angehörigen des Verstorbenen sowie die Familien der Opfer wurden nach Angaben der Behörden über den Vorfall informiert. Weitere Informationen zu den laufenden Untersuchungen sollen veröffentlicht werden, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Der 45-Jährige stand unter Verdacht, vor rund drei Wochen sechs Mitarbeiter einer Jugendhilfeeinrichtung und des Jugendamtes in Stade getötet zu haben. Die Tat soll sich während eines Hilfeplangesprächs ereignet haben. Die Ermittler vermuten, dass ein Sorgerechtsstreit Auslöser der Gewalttat gewesen sein könnte.
Nach bisherigen Erkenntnissen waren die wenige Monate alte Tochter des Verdächtigen und deren Mutter in der betroffenen Einrichtung untergebracht. Der Mann wurde kurz nach der Tat auf seiner Flucht festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde wegen mehrfachen Mordes ermittelt.
Die Ermittlungen richten sich weiterhin auch gegen die Mutter des Kindes sowie gegen eine weitere Frau, die den Fluchtwagen gefahren haben soll. Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch, dass bisher nicht feststeht, ob die beiden Frauen an der Tat beteiligt waren. Die Untersuchungen in diesem Teil des Verfahrens werden fortgesetzt.
Kurz vor dem Tod des Verdächtigen war bekannt geworden, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl aus der Türkei bestand. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden wird weiterhin geprüft, aus welchem Grund dieser Haftbefehl ausgestellt wurde. Dazu liegen bislang keine abschließenden Informationen vor.
Die Staatsanwaltschaft teilte außerdem mit, dass der Mann keinen deutschen Aufenthaltstitel besaß. Er wurde in Deutschland geboren, hatte jedoch die türkische Staatsangehörigkeit. Ob dieser Umstand Auswirkungen auf die laufenden Ermittlungen hat, ist derzeit nicht bekannt.
Mit dem Tod des Tatverdächtigen endet zwar das Strafverfahren gegen ihn. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Gewalttat sowie zu möglichen weiteren Beteiligten werden jedoch fortgesetzt. Die Behörden wollen die offenen Fragen umfassend klären und die bisherigen Erkenntnisse weiter auswerten.
Hinweis: Menschen mit Suizidgedanken oder in einer seelischen Krise können rund um die Uhr kostenlose und vertrauliche Hilfe bei der TelefonSeelsorge erhalten. Unterstützung gibt es unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder online über das Angebot der TelefonSeelsorge.

