Ein 18-jähriger Mann ist in Hamburg festgenommen worden. Er steht im Verdacht, eine 14-jährige Jugendliche aus dem US-Bundesstaat Indiana im Internet unter Druck gesetzt und zu ihrem Suizid beigetragen zu haben. Bei den Ermittlungen arbeiteten die Polizei von Fort Wayne, das FBI und deutsche Behörden zusammen.
Die Festnahme erfolgte am Donnerstag. Einen Tag später veröffentlichte das FBI eine Mitteilung über die Zusammenarbeit mit den örtlichen Ermittlern in den USA und den zuständigen Behörden in Deutschland. Der Fall hatte seinen Ursprung in Fort Wayne, wo die Jugendliche lebte und später starb.
Nach Angaben der Polizei von Fort Wayne wandten sich die Ermittler an Bundesbehörden, nachdem sie im Zuge ihrer Untersuchungen einen Verdächtigen in Deutschland identifiziert hatten. Das FBI in Indianapolis informierte daraufhin die deutschen Strafverfolgungsbehörden in Hamburg. Diese nahmen den jungen Mann schließlich fest.
Die Identität des Beschuldigten wurde bislang nicht öffentlich bekannt gegeben. Ihm werden Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten soll er erst 17 Jahre alt gewesen sein. Die Vorwürfe sind noch nicht abschließend gerichtlich geprüft worden.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Frage, wie der Verdächtige die Jugendliche über das Internet beeinflusst haben soll. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen beide über Discord miteinander kommuniziert haben. Die Plattform ermöglicht Textnachrichten sowie Sprach- und Videoanrufe. Sie wird von vielen Menschen genutzt, um miteinander zu sprechen und gemeinsame Interessen zu teilen.
Die Ermittler werfen dem jungen Mann vor, das Mädchen zu Selbstverletzungen aufgefordert zu haben. Außerdem soll er ihr gesagt haben, sie solle mit ihrem eigenen Blut seinen verwendeten Namen „Kaz“ und die Abkürzung „NMK“ an eine Wand schreiben. Die Buchstaben stehen für den Namen „Nefarious Maniac Cult“.
Anschließend nahm sich die 14-Jährige das Leben. Die Behörden untersuchen nun, welche Rolle der Kontakt im Internet bei ihrem Tod gespielt haben könnte. Dabei prüfen sie auch, ob der Verdächtige gezielt versuchte, die Jugendliche zu gefährlichen Handlungen zu bewegen.
Nach Einschätzung der Ermittler könnte der Mann gehofft haben, durch eine Aufnahme ihres Todes Aufmerksamkeit zu erhalten oder Zugang zu der genannten Gruppe zu bekommen. Ob eine solche Aufnahme tatsächlich existiert, ist bislang nicht bestätigt. Die Ermittler haben auch nicht öffentlich erklärt, ob der Tod des Mädchens gefilmt wurde.
Der Verdächtige soll die Jugendliche zuvor aufgefordert haben, Videos von ihren Selbstverletzungen zu schicken. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, versucht zu haben, eine Aufnahme ihres Todes zu erhalten. Nach den bisherigen Angaben soll er zudem Angehörige des Mädchens bedroht und damit gedroht haben, entsprechendes Videomaterial zu veröffentlichen.
Diese Vorwürfe sind ein wichtiger Teil der laufenden Untersuchung. Die Behörden müssen klären, welche Nachrichten ausgetauscht wurden und ob sich die mutmaßlichen Drohungen durch digitale Beweise belegen lassen. Auch die Frage, ob weitere Personen beteiligt waren, könnte für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Bei der Festnahme beschlagnahmten die Ermittler das Mobiltelefon und den Laptop des Mannes. Beide Geräte sollen nun digitalforensisch untersucht werden. Spezialisten können dabei gespeicherte Nachrichten, Dateien und weitere mögliche Beweise sichern. Solche Daten können helfen, den Ablauf der Kommunikation zwischen dem Verdächtigen und der Jugendlichen besser zu verstehen.
Die Zusammenarbeit zwischen US-amerikanischen und deutschen Behörden war entscheidend, um den Verdächtigen ausfindig zu machen. Da sich der Mann in Deutschland aufhielt, mussten die Ermittler über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Der Fall zeigt, wie digitale Kommunikation Ermittlungen über große Entfernungen hinweg erforderlich machen kann.
Die Untersuchungen dauern an. Weitere Einzelheiten zu den Beweisen und zum möglichen Ablauf der Ereignisse wurden bisher nicht veröffentlicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

