Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) hat nach der jüngsten juristischen Entscheidung zur Einstufung der AfD angekündigt, ein zentrales Gutachten des Verfassungsschutzes erneut und vertieft zu prüfen. Diese Bestätigung erfolgte durch eine Ministeriumssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, nachdem erste Berichte der „Bild“-Zeitung die Nachricht verbreitet hatten. Die Entscheidung folgt einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das die vorübergehende Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgesetzt hat. Dieser Schritt des Ministeriums unterstreicht die Sensibilität und die hohe rechtliche Komplexität der Angelegenheit, die weitreichende politische Implikationen für die Partei und die Überwachung durch den Verfassungsschutz hat.
Die ursprüngliche Einstufung der AfD erfolgte im Mai des vergangenen Jahres durch den Verfassungsschutz, der mitteilte, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen „zur Gewissheit verdichtet“ hätten. Basierend auf einem umfangreichen, über 1100 Seiten langen Gutachten, das detaillierte Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern dokumentierte, wurde die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das Bundesinnenministerium hatte dieses Gutachten bereits im April 2026 von der damaligen Ministerin Nancy Faeser (SPD) erhalten. Eine Sprecherin des aktuellen Ministeriums bestätigte jedoch, dass zu diesem Zeitpunkt keine „fachliche Prüfung“ des Gutachtens stattgefunden hatte. Dies wirft Fragen über die ursprüngliche Prüftiefe und die Prozesse innerhalb des Ministeriums auf.
Gegen diese Einstufung hatte die AfD Klage eingereicht. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied am vergangenen Donnerstag im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen und entsprechend behandeln darf. Obwohl das Gericht eine hinreichende Gewissheit für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen *innerhalb* der AfD feststellte, urteilte es, dass die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt [werde], die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus, was bedeutet, dass die rechtliche Auseinandersetzung noch nicht beendet ist und das Urteil im Eilverfahren lediglich eine vorläufige Wirkung entfaltet.
Die vertiefte Prüfung des Gutachtens durch das Bundesinnenministerium ist eine direkte Konsequenz dieser Gerichtsentscheidung und könnte die Grundlage für weitere rechtliche Schritte oder eine Neubewertung der Lage bilden. Der Fall zeigt die hohen Hürden für eine solche Klassifizierung einer politischen Partei in Deutschland und die Bedeutung einer lückenlosen und juristisch unangreifbaren Beweisführung. Parallel zu diesen juristischen Auseinandersetzungen wird die AfD derzeit von einer sogenannten „Verwandtenaffäre“ erschüttert, bei der zahlreiche Politiker Angehörige oder Bekannte von Parteikollegen angestellt haben sollen. Diese internen Schwierigkeiten könnten das öffentliche Bild und die interne Stabilität der Partei zusätzlich belasten, während die Debatte um ihre Einstufung weitergeht.

