Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 deutlich an Wert verloren. Nach einer aktuellen Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft ist die Kaufkraft der Leistung bis zum Jahr 2026 um rund 31,5 Prozent gesunken. Grund dafür ist vor allem die anhaltende Inflation. Trotz steigender Lebenshaltungskosten wurden weder der Mindestbetrag noch der Höchstbetrag des Elterngeldes bisher angepasst.
Der Mindestbetrag liegt weiterhin bei 300 Euro im Monat. Der Höchstbetrag beträgt unverändert 1.800 Euro. Nach Einschätzung der Studienautoren reicht diese Unterstützung heute deutlich weniger weit als noch vor einigen Jahren. Viele Familien können mit dem Elterngeld deshalb einen geringeren Teil ihrer Ausgaben decken.
Das Bundesfamilienministerium plant nun Änderungen bei der Leistung. Nach den bisherigen Plänen soll das Elterngeld künftig grundsätzlich nur noch zwölf Monate gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Im Gegenzug sollen die monatlichen Leistungen leicht steigen.
Geplant ist eine Erhöhung des Mindestbetrags auf 330 Euro. Der Höchstbetrag soll auf 1.900 Euro steigen. Nach Ansicht der Autoren der Studie gleichen diese Anpassungen die Preissteigerungen jedoch nur zu einem kleinen Teil aus. Nach ihren Berechnungen müsste der Mindestbetrag bei rund 432 Euro liegen, während der Höchstbetrag auf etwa 2.591 Euro steigen müsste, um die Inflation vollständig auszugleichen.
Neben der Höhe der Leistung wird auch die geplante neue Bezugsdauer kritisch bewertet. Nach den Reformplänen könnte ein Elternteil das Elterngeld künftig nur noch neun Monate allein erhalten. Drei weitere Monate würden nur gezahlt, wenn auch der zweite Elternteil mindestens drei Monate Elternzeit übernimmt.
Nach Einschätzung der Studienautoren kann diese Regelung für viele Familien Probleme schaffen. In manchen Fällen könnten Monate entstehen, in denen weder Elterngeld gezahlt wird noch ein Betreuungsplatz für das Kind zur Verfügung steht. Besonders Familien mit besonderen beruflichen oder persönlichen Situationen könnten dadurch vor zusätzlichen Herausforderungen stehen.
Das Familienministerium verfolgt mit den neuen Partnermonaten ein anderes Ziel. Es möchte erreichen, dass sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes gleichmäßiger teilen. Damit soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Die Studienautoren erkennen dieses Ziel grundsätzlich an, weisen jedoch darauf hin, dass nicht alle Familien ihre Betreuung flexibel organisieren können.
Nach ihrer Ansicht entfernt sich das Elterngeld damit zunehmend von seinem ursprünglichen Zweck. Die Leistung sollte Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell entlasten und den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Durch Inflation und geplante Kürzungen werde dieses Ziel jedoch immer schwerer erreicht.
Elterngeld können Eltern beantragen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend ganz aus dem Beruf aussteigen. Nach der derzeit geltenden Regelung wird die Leistung bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate Betreuung übernehmen.
Auch die Einkommensgrenze wurde in den vergangenen Jahren angepasst. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, liegt sie bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Familien mit höheren Einkommen haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Für das laufende Jahr plant der Bund Ausgaben von rund 7,5 Milliarden Euro für diese Familienleistung. Gleichzeitig muss das Familienministerium im kommenden Jahr Einsparungen vornehmen. Nach den aktuellen Haushaltsplänen sollen rund 500 Millionen Euro im Etat eingespart werden.
Wie die endgültige Reform des Elterngeldes aussehen wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Schon jetzt zeigt die aktuelle Analyse jedoch, dass der Kaufkraftverlust viele Familien spürbar trifft. Die Diskussion über eine ausreichende finanzielle Unterstützung junger Eltern dürfte deshalb auch in den kommenden Monaten ein wichtiges politisches Thema bleiben.

