Das Budapester Stadtgericht hat Maja T., eine non-binäre Person, zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen lebensbedrohender Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Maja T. wurde vorgeworfen, im Februar 2023 an Angriffen auf Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert. Gegen das Urteil nach dem knapp einjährigen Prozess kann Berufung eingelegt werden.
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin auf Betreiben ungarischer Behörden festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Die Auslieferung wurde in Deutschland heftig kritisiert, ebenso wie die Haftbedingungen vor Ort. Das Bundesverfassungsgericht stellte nachträglich fest, dass die Auslieferung rechtswidrig war, was die Debatte um Verfahrensstandards und Menschenrechte in diesem Fall weiter anheizte.
Die Gewalttaten, um die es ging, ereigneten sich zwischen dem 9. und 11. Februar 2023. Etwa 20 mutmaßliche Linksextremisten, darunter Deutsche, sollen in Budapest Menschen mit Schlagstöcken und Pfefferspray attackiert haben. Die Opfer wurden offenbar ausgewählt, weil sie am jährlichen “Tag der Ehre” teilnahmen – einem SS-Gedenken, das die Budapester Behörden tolerieren. Neun Personen wurden verletzt, vier davon schwer. Deutsche und ungarische Behörden ordnen die Taten der “Hammerbande” oder “Antifa-Ost” zu, einer Gruppe, die auch für ähnliche Überfälle in Ostdeutschland bekannt ist.
Maja T. hatte während des Verfahrens keine Stellung zu den Vorwürfen bezogen und kritisierte die mangelnde Fairness des Prozesses. Die Beweislage wurde als dünn beschrieben, da es weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren gab. Die Anklage stützte sich stattdessen auf eine Indizienkette, primär auf Aufnahmen von Sicherheitskameras, die Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zeigen sollen. Dies bietet Ansatzpunkte für eine mögliche Berufung.
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