Das Europaparlament hat in Straßburg erneut die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben. Diese Entscheidung ermöglicht der Generalstaatsanwaltschaft München die Fortsetzung von Vorermittlungen gegen Bystron. Die jüngsten Vorwürfe konzentrieren sich auf den Verdacht des Betrugs während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter. Bystron, der von 2017 bis 2024 dem deutschen Bundestag angehörte und anschließend ins Europäische Parlament wechselte, steht somit im Zentrum einer weiteren juristischen Prüfung. Die wiederholte Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität unterstreicht die Ernsthaftigkeit der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und deren fortgesetzte Relevanz für seine politische Karriere.
Konkret drehen sich die aktuellen Ermittlungen um den Verdacht, dass Petr Bystron eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben könnte. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte diese Details der Vorermittlungen. Diese Praxis würde, sofern bewiesen, einen Missbrauch öffentlicher Gelder und damit eine Form des Betrugs darstellen. Bystron selbst hat sich zu den spezifischen neuen Vorwürfen bislang nicht geäußert. Er bezeichnet sich jedoch in Bezug auf alle Verfahren stets als Opfer politischer Verfolgung, ein Narrativ, das er kontinuierlich aufrechterhält, um die juristischen Schritte gegen ihn zu diskreditieren. Seine Verteidigungslinie deutet darauf hin, dass er die Vorwürfe nicht als legitime rechtliche Angelegenheiten, sondern als gezielte Angriffe auf seine Person und politische Arbeit interpretiert.
Die aktuelle Aufhebung der Immunität ist für Petr Bystron keineswegs ein Novum. Bereits zweimal zuvor hatte das EU-Parlament seine Immunität in anderen Fällen aufgehoben, und auch der Bundestag hatte in der Vergangenheit Ermittlungen gegen ihn gestattet. Einer dieser Fälle führte zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht München. Bystron wurde dabei wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben. Dies zeigt, dass die juristischen Auseinandersetzungen um seine Person oft komplex sind und sich über längere Zeiträume erstrecken, mit anhängigen Berufungen und Revisionen, die die endgültige Klärung verzögern.
Ein weiterer gravierender Fall betrifft den Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit. Hier steht der Vorwurf im Raum, der Politiker könnte vom prorussischen Portal »Voice of Europe« finanzielle Zuwendungen erhalten haben. Im Gegenzug soll er dann im Bundestag im Sinne Russlands agiert haben, was eine schwerwiegende Verletzung der Integrität eines Volksvertreters darstellen würde. Bystron weist auch diese Anschuldigungen vehement zurück und bezeichnet die gesamten Verfahren in diesem Kontext ebenfalls als politisch motiviert. Die Ermittlungen zu diesem mutmaßlichen Einflussversuch und zur Bestechlichkeit sind weiterhin im Gange und könnten weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere angesichts der sensiblen Thematik der externen Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Die anhaltenden Untersuchungen werfen ein Schlaglicht auf die Verbindungen von AfD-Politikern zu Russland und die mögliche Beschaffung von Informationen über kritische Infrastruktur, wie es in einem begleitenden Artikel angedeutet wird.

