Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat in Berlin umfassende Gesetzentwürfe vorgestellt, die darauf abzielen, das Landesverfassungsgericht besser vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Angesichts aktueller Entwicklungen in der politischen Landschaft und der Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu bewahren, soll der Status des Berliner Verfassungsgerichtshofs als Verfassungsorgan in der Landesverfassung festgeschrieben werden. Dies stellt eine präventive Maßnahme dar, um eine „offene Flanke“ zu schließen und die Unabhängigkeit der Justiz langfristig zu garantieren. Ziel ist es, eine „verfassungsrechtliche Brandmauer“ zu errichten, die autoritär-populistischen Kräften den Zugriff auf zentrale rechtliche Institutionen erschwert.
Die geplanten Verfassungsänderungen umfassen mehrere entscheidende Punkte. Künftig sollen Regelungen, die den Verfassungsgerichtshof betreffen, direkt in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dazu gehören die Festschreibung der Amtszeit der Verfassungsrichter auf sieben Jahre, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Gewährleistung der Geschäftsordnungsautonomie. Letztere schützt den Gerichtshof vor externem Einfluss auf seine internen Abläufe und Entscheidungen, beispielsweise durch die Regierung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verankerung der Bindungswirkung von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes Berlin. Diese Änderungen können künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit des Abgeordnetenhauses geändert werden, während bisher eine einfache Mehrheit ausreichte.
Badenberg betonte die Dringlichkeit dieser „Schutzmaßnahmen“ und verwies auf „die inländische und europäische Realität der letzten Jahre“. Sie nannte explizit die Beispiele Ungarn und Polen, wo man beobachten konnte, „wie schnell Rechtsstaatlichkeit erodiert, sobald autoritär-populistische Kräfte die Justiz ins Visier nehmen“. Die Senatorin unterstrich, dass die bisherige Situation eine „offene Flanke“ darstelle, die es ermögliche, „altbewährte Regelungen leichter zu ändern und die Justiz unter Druck zu setzen“. Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen soll dieser Gefahr proaktiv begegnet werden, indem fundamentale Schutzmechanismen in der Verfassung verankert werden.
Als konkretes inländisches Beispiel führte Badenberg die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags im Jahr 2024 an. Dort konnte der Thüringer Verfassungsgerichtshof durch ein Eilverfahren sicherstellen, dass die unterbrochene Sitzung nach einem Eklat um den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler und die Wahl eines Landtagspräsidenten fortgesetzt wurde. Dieses Beispiel zeige „wie essenziell ein handlungsfähiger, unabhängiger Landesverfassungsgerichtshof“ für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung sei. Das Gesetzesvorhaben wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt, wobei die zur Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen ist. Damit soll die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Berliner Verfassungsjustiz nachhaltig gesichert werden.
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