Die Frankfurter Justiz setzt die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals fort. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank erhoben. Ihnen wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die vier Männer für einen Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro verantwortlich sein. Bei den Beschuldigten handelt es sich um zwei Briten, einen Deutschen und einen US-Amerikaner.
Die beiden britischen Beschuldigten sind 66 und 59 Jahre alt. Der deutsche Beschuldigte ist 61 Jahre alt. Der US-Amerikaner ist 60 Jahre alt.
Der Fall steht im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2008. Die vier ehemaligen Banker sollen die Geschäfte gemeinsam entwickelt, genehmigt und umgesetzt haben.
Nach den bisherigen Erkenntnissen waren zwei der Männer damals in Frankfurt tätig. Die beiden anderen arbeiteten in London. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen ein bewusstes und gemeinsames Vorgehen vor.
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Termin einer Dividendenzahlung mehrfach zwischen Beteiligten bewegt. Dabei wechselten Aktien mit und ohne Anspruch auf eine Dividende den Besitzer.
Das Ziel war es, den Eindruck zu erzeugen, dass eine Steuer auf eine Dividende gezahlt worden war. In bestimmten Fällen konnten sich Beteiligte diese Steuer dann vom Finanzamt erstatten lassen. Die Steuer war jedoch tatsächlich nicht in der behaupteten Form gezahlt worden.
Die Geschäfte erreichten zwischen 2006 und 2011 ihren Höhepunkt. Der deutsche Staat erlitt dadurch hohe Verluste. Schätzungen gehen von einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe aus.
Der Gesetzgeber reagierte bereits 2012 auf die umstrittenen Geschäfte. Später beschäftigten sich auch die Gerichte mit der Frage, ob Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind.
Der Bundesgerichtshof stellte 2021 klar, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung bewertet werden können. Seitdem wurden zahlreiche Fälle in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Auch die Commerzbank ist in dem neuen Fall nicht selbst angeklagt. Das Geldhaus erklärte auf Anfrage, es äußere sich nicht zu Verfahren gegen Dritte. Die Bank sei selbst nicht an dem Verfahren beteiligt.
Die Ermittlungen gegen frühere Mitarbeiter sind Teil einer größeren Aufarbeitung. Mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland beschäftigen sich seit Jahren mit Cum-Ex-Fällen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat nach eigenen Angaben inzwischen sieben Anklagen in dem Ermittlungskomplex erhoben. Insgesamt wurden zwölf Angeklagte von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt.
Damit ist die juristische Aufarbeitung des Skandals noch nicht abgeschlossen. Die Frankfurter Behörde führt nach eigenen Angaben weiterhin Ermittlungen in zehn umfangreichen Verfahrenskomplexen.
Dabei geht es derzeit um insgesamt 39 Beschuldigte. Die Verfahren betreffen verschiedene Vorgänge und Beteiligte aus dem Cum-Ex-Komplex.
Die nun erhobene Anklage muss zunächst vor Gericht geprüft werden. Erst ein rechtskräftiges Urteil kann am Ende feststellen, ob die Beschuldigten tatsächlich schuldig sind.
Für die vier ehemaligen Commerzbank-Mitarbeiter gilt daher weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung ist Gegenstand des laufenden Strafverfahrens.
Der Fall zeigt zugleich, dass die Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften auch viele Jahre nach den damaligen Aktiengeschäften weitergehen. Die Behörden versuchen weiterhin, mögliche Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und entstandene Steuerschäden aufzuklären.
Die neuen Vorwürfe beziehen sich auf Geschäfte aus dem Jahr 2008. Die Frankfurter Justiz will damit einen weiteren Teil des komplexen Cum-Ex-Komplexes strafrechtlich klären.

