Die CDU hat auf ihrem Parteitag mit klarer Mehrheit einen Beschluss gefasst, der ein gesetzliches Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren fordert. Dieser Vorschlag, der einen ursprünglich aus Schleswig-Holstein stammenden Antrag mit einer Altersgrenze von 16 Jahren modifizierte, basiert auf der Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonders schutzbedürftig sind. Die Partei fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Altersgrenze einzuführen und dabei das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr zu berücksichtigen. Dieser Schritt unterstreicht die wachsende Besorgnis über die Auswirkungen digitaler Plattformen auf die Entwicklung junger Menschen.
Um die Einhaltung dieser Altersgrenze zu gewährleisten, verlangt der Beschluss von den Plattformbetreibern die Einführung effektiver und technisch belastbarer Altersverifikationssysteme. Eine einfache Selbstauskunft, wie eine „Klick-Abfrage“, wird dabei ausdrücklich als unzureichend abgelehnt. Bei systematischer oder fahrlässiger Umgehung der Altersprüfung drohen den Anbietern empfindliche Bußgelder. Wiederholte Verstöße sollen sogar bis hin zu temporären Nutzungsbeschränkungen für die Plattformen geahndet werden. Die CDU strebt zudem eine EU-weite Harmonisierung dieser Regelungen an, um eine Umgehung durch die Nutzung von Diensten aus anderen Mitgliedstaaten zu verhindern und einen einheitlichen Schutzstandard zu etablieren.
Die Forderungen der CDU gehen über die Altersbeschränkung hinaus. Der Beschluss verlangt auch Transparenzpflichten für Algorithmen, um deren Funktionsweise und Auswirkungen auf demokratische Diskurse nachvollziehbar zu machen. Verbindliche gesetzliche Regelungen sollen algorithmische Entscheidungen transparenter gestalten. Zudem werden empfindliche Bußgelder für diejenigen gefordert, die rechtswidrige Inhalte einstellen oder auf den Plattformen dulden. Diese umfassenden Maßnahmen sind Teil einer breiteren Diskussion, die nach einem Vorstoß in Australien auch in vielen EU-Ländern die Möglichkeit eines Social-Media-Mindestalters erörtert, um Kinder und Jugendliche besser im digitalen Raum zu schützen. Parallel zur Regulierung der Plattformen soll die Medienbildung in Schulen gestärkt werden, um junge Menschen im Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.
Neben dem zentralen Thema des Social-Media-Verbots traf der CDU-Parteitag weitere wichtige Entscheidungen. Die Delegierten stimmten für eine Erhöhung des Elterngelds und die Rücknahme der Absenkung der Einkommensgrenze, was gegen den Willen der Antragskommission erfolgte. Ein umfassender Reformplan der Jungen Union zur Rente und Krankenversicherung wurde hingegen zur weiteren Diskussion an die Unionsfraktion überwiesen, um eine Belastung in den bevorstehenden Landtagswahlen zu vermeiden. Ferner positionierte sich die CDU klar gegen den Vorschlag der SPD, Sozialversicherungsbeiträge auf Kapital- und Mieteinnahmen zu erheben, und sprach sich vehement dagegen aus, Aktiengewinne, Dividenden oder Mieteinnahmen zur Finanzierung der Sozialsysteme heranzuziehen. Dieser Beschluss wurde durch einen Initiativantrag von Christoph Ploß untermauert und stellt ein klares Statement der Partei zur Finanzierung der Sozialversicherungen dar.

