Die Bundesnetzagentur kann die Brieflaufzeiten der Deutschen Post vorerst mehrere Jahre lang nicht unabhängig überprüfen. Grund ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige Vergabe für die Kontrolle der Briefzustellung gestoppt hat. Dadurch kann die Behörde ihren gesetzlichen Auftrag vorerst nicht vollständig erfüllen.
Nach den vorliegenden Unterlagen verlor die Bundesnetzagentur den Rechtsstreit in letzter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen ein Marktforschungsunternehmen. Die Entscheidung bedeutet, dass die Behörde derzeit keinen Auftrag für die regelmäßige Überprüfung der Brieflaufzeiten vergeben darf. Nun muss ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Die Bundesnetzagentur wollte jedes Jahr rund 60.000 Testbriefe verschicken lassen. Mit diesen Testsendungen sollte geprüft werden, ob die Deutsche Post die gesetzlichen Vorgaben bei der Zustellung einhält. Diese unabhängigen Kontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die Qualität der Briefzustellung zu überwachen.
Nach Angaben der Behörde wird das neue europaweite Vergabeverfahren voraussichtlich nicht vor 2027 abgeschlossen sein. Da eine vollständige Laufzeitenprüfung immer ein ganzes Kalenderjahr umfassen muss, könnten neue Kontrollen frühestens im Jahr 2028 beginnen.
Damit dürfte die Bundesnetzagentur in den Jahren 2025, 2026 und 2027 keine eigenen unabhängigen Daten zur Briefzustellung erheben können. Ohne diese Daten kann die Behörde mögliche Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben nicht selbst feststellen und bei erheblichen Mängeln auch keine Bußgelder verhängen.
Die Deutsche Post sieht sich von der Entwicklung nicht betroffen. Nach Unternehmensangaben werden die gesetzlichen Vorgaben weiterhin erfüllt. Demnach kamen im Jahr 2025 insgesamt 97,4 Prozent der Briefe innerhalb von drei Werktagen beim Empfänger an. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 95 Prozent. Außerdem wurden laut der Deutschen Post 99 Prozent aller Briefe spätestens nach vier Werktagen zugestellt. Damit erfüllt das Unternehmen nach eigenen Angaben auch diese Vorgabe.
Für die Bundesnetzagentur reichen diese Zahlen jedoch nicht aus. Die Behörde darf sich nicht auf Unternehmensangaben verlassen. Sie benötigt die Ergebnisse eines unabhängigen Marktforschungsunternehmens, das die Testbriefe im Auftrag der Behörde auswertet. Genau diese unabhängigen Daten fehlen nun wegen des laufenden Vergabeverfahrens.
Auslöser des Rechtsstreits war die Entscheidung der Bundesnetzagentur, ein Marktforschungsunternehmen von der Ausschreibung auszuschließen. Die Behörde begründete dies damit, dass das Unternehmen auch für die Deutsche Post tätig ist und deshalb aus ihrer Sicht nicht unabhängig sei.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete diesen Ausschluss jedoch als unverhältnismäßig. Nach Ansicht der Richter kann ein möglicher Interessenkonflikt auch durch geeignete Informationsbarrieren verhindert werden. Deshalb müsse das Unternehmen nicht grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Bundesnetzagentur erklärte nach dem Urteil, dass sie die Ausschreibung nun entsprechend den Vorgaben des Gerichts vollständig neu gestalten werde. Dafür sei ein neues europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Erst nach dessen Abschluss könne wieder ein Auftrag für die regelmäßigen Laufzeitenprüfungen vergeben werden.
Auch aus der Politik kommt Kritik an den Folgen des Rechtsstreits. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, sprach sich für ein möglichst schnelles neues Vergabeverfahren aus. Nach seiner Ansicht werden die unabhängigen Daten benötigt, damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf weitere politische Maßnahmen beschlossen werden können.
Bis neue Kontrollen möglich sind, bleibt die Bundesnetzagentur bei der Überwachung der Brieflaufzeiten eingeschränkt. Zwar veröffentlicht die Deutsche Post weiterhin eigene Leistungsdaten, eine unabhängige staatliche Überprüfung wird jedoch voraussichtlich erst wieder ab 2028 stattfinden können. Bis dahin wird die Qualität der Briefzustellung vor allem anhand der Unternehmensangaben bewertet.

