Seit dem Jahr 2021 haben mehr als 50.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft über die Regelung zur NS-Wiedergutmachung erhalten. Die Daten stammen aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Ferat Kocak. Die Zahlen zeigen eine hohe Nachfrage und zugleich lange Bearbeitungszeiten bei den Behörden.
Insgesamt wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres 101.180 Anträge gestellt. Zuständig für die Bearbeitung ist das Bundesverwaltungsamt. Im gleichen Zeitraum erhielten 52.180 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur sehr wenige Anträge wurden abgelehnt. Viele Verfahren laufen noch, was auf eine hohe Arbeitslast in den Behörden hinweist.
Die rechtliche Grundlage wurde im Jahr 2021 erweitert. Die Regelung fällt unter das Staatsangehörigkeitsrecht und basiert unter anderem auf Artikel 116 des Grundgesetzes. Ziel ist es, historisches Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus auszugleichen und betroffenen Menschen sowie ihren Nachkommen den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern.
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden und dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder sie nie erhalten konnten. Auch Kinder und Enkel dieser Personen können einen Antrag stellen. Damit soll die damalige Diskriminierung rechtlich korrigiert werden.
Im Vergleich zur normalen Einbürgerung gelten vereinfachte Regeln. Antragsteller müssen in der Regel keine deutschen Sprachtests bestehen. Auch andere Voraussetzungen, die sonst üblich sind, werden reduziert. Der Staat erkennt damit an, dass der Verlust der Staatsangehörigkeit ohne eigenes Verschulden erfolgte.
Trotz dieser Erleichterungen ist das Verfahren oft kompliziert. Viele Antragsteller leben im Ausland. Sie müssen alte Dokumente finden, die oft Jahrzehnte alt sind. Diese Unterlagen müssen häufig übersetzt und beglaubigt werden. Das macht den Prozess lang und teilweise sehr belastend.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen. Besonders in den Jahren 2024 und 2025 wurden viele neue Anträge registriert. Allein im Jahr 2024 gingen mehr als 14.000 Anträge nach Artikel 116 Grundgesetz ein. Zusätzlich kamen rund 15.500 Anträge über die erweiterte Regelung hinzu. Im Jahr 2022 lag die Gesamtzahl noch bei etwa 10.500 Anträgen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden bereits rund 5.900 Anträge gezählt.
Viele Antragsteller kommen aus dem Ausland. Besonders häufig stammen sie aus Israel und dem United Kingdom. Großbritannien war nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten ein wichtiger Zufluchtsort für viele Verfolgte. Besonders bekannt sind die sogenannten Kindertransporte, bei denen tausende jüdische Kinder in Sicherheit gebracht wurden. Viele von ihnen verloren jedoch ihre Familien im Holocaust.
Heute spielt auch die aktuelle Politik eine Rolle bei der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft. Einige Nachkommen wollen ihre Verbindung zu Deutschland wiederherstellen. In einigen Fällen beeinflusst auch der Brexit die Entscheidung britischer Antragsteller, da sich ihre rechtliche Lage in Europa verändert hat.
Die Bundesregierung bewertet die Entwicklung grundsätzlich positiv. Sie betont, dass die hohe Zahl der Bewilligungen zeigt, dass die Regelung gut angenommen wird. Nach ihrer Einschätzung werden die Interessen der Betroffenen im Wesentlichen berücksichtigt. Gleichzeitig wird aber auch eingeräumt, dass die Verfahren oft lange dauern.
Kritik kommt vor allem aus der Politik. Der Abgeordnete Ferat Kocak fordert mehr Tempo bei der Bearbeitung der Anträge. Er sagt, dass NS-Unrecht nicht vergehe und schnelle Hilfe notwendig sei. Seiner Meinung nach braucht es mehr Personal und einfachere Abläufe im Bundesverwaltungsamt. Nur so könnten Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen.
Auch die hohen Antragszahlen stellen die Behörden vor Herausforderungen. Viele Verfahren ziehen sich über Monate oder Jahre. Besonders ältere Antragsteller warten oft lange auf eine Entscheidung. Für sie ist die Wartezeit besonders belastend, da viele ihre familiären Wurzeln wiederherstellen wollen.
Insgesamt zeigt sich ein klares Bild. Die Regelung zur NS-Wiedergutmachung Einbürgerung wird stark genutzt und erfüllt eine wichtige historische Aufgabe. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Verwaltung an ihre Grenzen stößt. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob Verfahren schneller und einfacher gestaltet werden können und ob die steigende Nachfrage besser bewältigt werden kann.

