In Stuttgart ist eine 61-jährige Frau wegen Beihilfe zur Gründung der rechtsextremen Terrorzelle “Gruppe S.” zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte das Urteil, das bereits rechtskräftig ist, da alle Parteien auf Rechtsmittel verzichtet haben. Die Verurteilte spielte eine entscheidende Rolle bei der Etablierung der Gruppe, indem sie dem Rädelsführer Werner S. mehrere Personen vermittelte und ihn aktiv bei der Suche nach Gleichgesinnten unterstützte. Ihre Handlungen trugen maßgeblich dazu bei, die Struktur und das Netzwerk der geplanten Terrorzelle zu festigen.
Das Gericht stellte fest, dass Werner S. seit 2019 von der tief verwurzelten Angst getrieben war, Zuwanderer und Andersgläubige könnten die Herrschaft in Deutschland übernehmen. Aus dieser extremistischen Überzeugung heraus suchte er aktiv nach Personen, die bereit waren, “schwerste Gewalttaten mit Schusswaffen zu begehen”, um der vermeintlich drohenden Übernahme entgegenzuwirken und letztlich einen Bürgerkrieg im Land auszulösen. Auch die nun verurteilte Frau teilte diese rechtsradikale Ideologie im Jahr 2019 und hegte den Wunsch, gegen den von ihr empfundenen “unkontrollierten Zustrom von Ausländern” vorzugehen. Sie billigte die radikalen Pläne von Werner S. vollumfänglich, die unter anderem Anschläge auf Moscheen vorsahen.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Oberlandesgericht Stuttgart ein umfangreiches Geständnis der Angeklagten. Dies, zusammen mit ihrer glaubhaften Distanzierung von der Tat und ihrer festen sozialen Einbindung, führte dazu, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht würdigte damit ihre Kooperationsbereitschaft und die offensichtlich gezeigte Reue. Die Rechtskräftigkeit des Urteils wurde durch den Verzicht des Generalbundesanwalts, der Angeklagten sowie ihrer Verteidigerin auf weitere Rechtsmittel schnell herbeigeführt, was ein klares Signal der Akzeptanz des richterlichen Beschlusses darstellt.
Die “Gruppe S.” hatte konkrete Pläne zur Durchführung von Anschlägen auf Moscheen unter Einsatz von Schusswaffen geschmiedet. Die Hauptakteure dieser rechtsextremen Terrorzelle, darunter Werner S. und mehrere Mitangeklagte, waren bereits im November 2023 vom OLG Stuttgart zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht hatte damals die Überzeugung gewonnen, dass sie eine rechtsextreme Terrorgruppe gegründet, Mitglied in dieser waren oder sie zumindest aktiv unterstützt hatten. Die aktuelle Verurteilung der Helferin schließt einen weiteren Aspekt der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser gefährlichen Gruppierung ab.
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