Der neu gewählte Landtag von Baden-Württemberg enttäuscht beim Frauenanteil. Laut vorläufigem Endergebnis liegt er bei lediglich 33,8 Prozent, was einer stagnierenden Entwicklung im Vergleich zur letzten Legislaturperiode gleichkommt. Damit verfehlt die 2022 beschlossene Wahlrechtsreform, die eine deutliche Steigerung der weiblichen Vertretung zum Ziel hatte, ihr Kernanliegen klar. Der baden-württembergische Landtag bleibt somit, was die Geschlechterparität angeht, einer der schwächsten unter den deutschen Landesparlamenten, und das, obwohl das neue Wahlrecht eigentlich darauf ausgelegt war, Frauen gezielter in aussichtsreiche Positionen zu bringen.
Das bisherige Wahlsystem, bei dem Kandidaten primär in den Wahlkreisen aufgestellt wurden, führte oft dazu, dass sich an der Basis »Platzhirsche« – meist Männer – durchsetzten. Die Reform sollte dem entgegenwirken, indem sie den Landesparteien über die Aufstellung von Landeslisten mehr Einfluss auf die Kandidatenauswahl gab. Die Erwartung war, dass dies die Platzierung von Frauen auf erfolgversprechenden Listenplätzen erleichtern würde. Doch die Realität zeigt ein gemischtes Bild: Während Grüne, CDU und SPD immerhin die Hälfte ihrer ersten zehn Listenplätze mit Frauen besetzten, waren es bei der FDP nur drei und bei der AfD sogar lediglich eine einzige Frau. Diese unzureichende Umsetzung der neuen Möglichkeiten trägt maßgeblich zur weiterhin geringen Frauenquote bei.
Parallel zur Debatte um den Frauenanteil steht der baden-württembergische Landtag vor einem weiteren historischen Rekord: Mit 157 Abgeordneten ist er so groß wie noch nie in der Geschichte des Bundeslandes, drei Sitze mehr als in der vorangegangenen Legislaturperiode. Auch dieser Zuwachs ist eine direkte Folge des neuen Wahlrechts, das erstmals eine Zweitstimme in Baden-Württemberg einführte. Das System sieht vor, dass Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würden, durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert werden. Dies soll das proportionale Kräfteverhältnis im Parlament wahren, führt aber unweigerlich zu einer Erhöhung der Gesamtzahl der Abgeordneten, weit über die Regelgröße von 120 Sitzen hinaus.
Diese Entwicklung hat im Vorfeld bereits erhebliche Kritik hervorgerufen. Kritiker befürchteten einen „XXL-Landtag“ mit potenziell bis zu 200 Abgeordneten und damit verbundenen Millionenkosten für die Steuerzahler. Die FDP, die nun nicht mehr im Landtag vertreten ist, versuchte sogar, mittels eines Volksbegehrens gegen einen aufgeblähten Landtag vorzugehen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch ebenso wie ihr Wiedereinzug ins Parlament an der Fünfprozenthürde. Die neue Zusammensetzung des Landtags wirft somit nicht nur Fragen hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit auf, sondern auch bezüglich der Effizienz und Kosten eines historisch großen Parlaments.

