Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht kurz davor, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl zu erwirken. Nachdem die Partei die Fünfprozenthürde knapp verfehlt hatte, beschuldigte sie den Bundestag, ihr Gesuch bewusst zu verschleppen und die „Altparteien“ würden Sahra Wagenknecht und ihre Getreuen angeblich bewusst aus dem Parlament fernhalten wollen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wies die Beschwerde des BSW Mitte Dezember als unbegründet ab, doch Sahra Wagenknecht kündigte daraufhin umgehend einen Gang vor das höchste Gericht an.
Die angekündigte Klage ließ fast 50 Tage auf sich warten, der Januar verstrich ohne Einreichung, obwohl die Frist bis zum 19. Februar läuft. BSW-Chefin Amira Mohamed Ali bestätigte dem SPIEGEL nun, dass die Klage voraussichtlich noch vor Fristablauf Mitte Februar eingereicht wird. Am kommenden Montag wollen Mohamed Ali, Co-Chef Fabio De Masi und Parteigründerin Wagenknecht in Berlin über den Stand der Dinge informieren. Als Grund für die Verzögerung nannte Mohamed Ali die Akteneinsicht beim Bundestag sowie die Klärung neuer Zeugenaussagen, Widersprüche und falscher Darstellungen von Bundestagsabgeordneten, die alle Eingang in die Klage finden sollen.
Laut BSW-Führungsriege sorgte die Akteneinsicht für neue Verzögerungen, da der Bundestag die Unterlagen nicht sofort bereitgestellt habe, obwohl der Ausschuss beteuerte, alle Dokumente seien bis zum 22. Dezember übergeben worden. Co-Chef De Masi zeigte sich entsetzt und behauptete, der Bundestag habe „offenbar gar nicht ermittelt“. Die Analyse der Bundestagsarbeit habe die Ausarbeitung der Klageschrift für Karlsruhe verlangsamt. Das BSW möchte nachweisen, dass der Wahlprüfungsausschuss schlampig gearbeitet hat. Konkret stört sich die Partei an Aussagen von Linkenfraktionschef Sören Pellmann, der von „gut tausend Seiten“ Stellungnahme sprach, obwohl nur sechs Seiten vorlagen, und an der Grünenabgeordneten Linda Heitmann, die angebliche Beweise für Zählfehler geprüft haben will, aber keine konkreten Fälle nennen konnte.
Diese Beispiele wertet das BSW als Belege für schlampiges, wenn nicht gar gezieltes, Vorgehen gegen die Partei im Bundestag. De Masi kündigte an, vor dem Verfassungsgericht die Nichterfüllung der Ermittlungspflicht des Bundestags hinsichtlich statistischer Anomalien anzuprangern, da es keine nachvollziehbare Aktenlage gebe. Die Grünenabgeordnete Heitmann reagierte bisher nicht auf SPIEGEL-Anfragen. Die Entscheidung des Bundestags ist gefallen, doch die Spannung verlagert sich nun nach Karlsruhe. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem BSW recht geben, könnte mehr als ein Jahr nach der Wahl tatsächlich eine Neuauszählung erfolgen, mit potenziell weitreichenden politischen Konsequenzen.

