Die Stadt Lindenberg im Allgäu plant, dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke bei einer anstehenden Wahlkampfveranstaltung ein Redeverbot zu erteilen. Dieser Schritt erfolgt nach einer Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Das Gericht hatte es in einem Eilverfahren zwar als unzulässig bewertet, dass die Stadt die Überlassung der Stadthalle an die AfD komplett widerruft. Zugleich verwiesen die Richter jedoch darauf, dass ein Redeverbot ein milderes Mittel sein könnte. Ein Sprecher des zuständigen Ordnungsamts kündigte an, diesen Weg nun zu gehen und das Redeverbot am Donnerstag auszusprechen, was voraussichtlich zu erneuten rechtlichen Schritten seitens der AfD führen wird.
Der Rechtsstreit dreht sich um eine für Sonntag, den 15. Februar, geplante Veranstaltung, bei der die AfD ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorstellen will. Ursprünglich widerrief die Stadt die Überlassung der Halle, nachdem sie von Höckes geplantem Auftritt erfahren hatte. Zur Begründung führte sie zu erwartende strafbare Äußerungen sowie antisemitische und die NS-Diktatur billigende Aussagen an. Zudem verwies die Stadt darauf, dass Höcke bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole rechtskräftig verurteilt wurde, was die Bedenken untermauerte.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hielt die Bedenken der Stadt zwar für nachvollziehbar. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots für Parteien sah es jedoch keine ausreichende Grundlage für eine vollständige Stornierung der Hallenvermietung. Die Richter signalisierten jedoch, dass ein Redeverbot als weniger einschneidende Maßnahme zulässig sein könnte. Die Stadt Lindenberg wird diesen Weg nun einschlagen und bereitet sich auf die erwartete Reaktion der AfD vor, die möglicherweise erneut ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen das Redeverbot einleiten wird. Als letzte Möglichkeit käme dann noch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof infrage.
Begleitend zu der AfD-Veranstaltung haben Gegnerinnen und Gegner der Partei bereits Kundgebungen und einen Demonstrationszug angekündigt, zu denen mindestens 2.000 Menschen erwartet werden. Der Fall in Lindenberg ist kein Einzelfall in Bayern: Auch in Weilheim nahe dem Starnberger See wehrt sich die Partei gegen die AfD, die dort Räume gemietet hatte. Die aktuelle Situation in Lindenberg unterstreicht die fortgesetzten juristischen Auseinandersetzungen um die Meinungsfreiheit und die Grenzen politischer Äußerungen im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen.

