Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU plant eine Änderung beim Unterhaltsvorschuss. Nach ihren Vorstellungen soll der Anspruch künftig nur noch bis zum 15. Geburtstag eines Kindes gelten. Die staatliche Hilfe für Alleinerziehende würde damit früher enden als bisher.
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Eltern, die ihre Kinder allein erziehen und von einem früheren Partner keine Unterhaltszahlungen erhalten. Der Staat zahlt das Geld zunächst aus und versucht später, die ausstehenden Beträge von den zahlungspflichtigen Personen zurückzufordern.
Die Leistung wurde im Jahr 2017 deutlich erweitert. Vor dieser Reform konnten Eltern den Vorschuss nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und für höchstens sechs Jahre erhalten. Seit der Änderung ist die Zahlung ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag möglich.
Prien erklärt, dass die Kosten für den Staat seit der Ausweitung stark gestiegen seien. Der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einer großen finanziellen Belastung für viele Kommunen entwickelt.
Im Jahr 2024 wurden nach Angaben der Ministerin rund 3,2 Milliarden Euro für die Leistung ausgegeben. Davon konnten weniger als 600 Millionen Euro von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden.
Vor der Reform lagen die jährlichen Ausgaben deutlich niedriger. Im Jahr 2016 zahlte der Staat weniger als eine Milliarde Euro für den Unterhaltsvorschuss. Die Rückzahlungen lagen damals bei rund 200 Millionen Euro.
Prien sieht deshalb Handlungsbedarf bei der Rückforderung ausstehender Zahlungen. Nach ihrer Ansicht müssen säumige Unterhaltspflichtige stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie fordert eine bessere Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen, um offene Beträge schneller einzutreiben.
Geplant sind auch strengere Maßnahmen gegen Personen, die falsche Angaben machen oder notwendige Informationen verweigern. Dazu könnte unter bestimmten Bedingungen auch der Entzug des Führerscheins gehören.
Die Ministerin betont, dass die Rückforderung der Gelder eine Frage der Gerechtigkeit sei. Der Staat müsse sicherstellen, dass die Kosten nicht dauerhaft von der Allgemeinheit getragen werden.
Eine weitere geplante Änderung beim Kindergeld soll dagegen zunächst nicht umgesetzt werden. Dabei geht es um die Frage, wie stark das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.
Nach bisherigen Plänen von Union und SPD sollte künftig nur noch die Hälfte des Kindergeldes berücksichtigt werden. Prien erklärte jedoch, dass diese Änderung aktuell nicht finanzierbar sei. Deshalb bleibt es vorerst bei der vollständigen Anrechnung.
Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses könnte vor allem Alleinerziehende mit älteren Kindern betreffen. Kritiker müssen nun prüfen, ob eine Begrenzung bis zum 15. Geburtstag die richtige Lösung ist.
Die Bundesregierung steht damit vor der Aufgabe, die Kosten der Leistung zu senken und gleichzeitig die Unterstützung für betroffene Familien sicherzustellen. Die Debatte über den Unterhaltsvorschuss dürfte in den kommenden Monaten weitergehen.

