Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will gegen das neue Heizungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Nach Angaben der Organisation soll im September eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht werden. Hintergrund sind aus Sicht der DUH erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Gesetzes mit den deutschen Klimaschutzzielen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte, dass die Organisation nun die endgültige Fassung des Gesetzes prüfen könne. Gemeinsam mit dem Umweltrechtler Remo Klinger werde die Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Ziel sei es, das Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit offiziell verkündet worden. Es ersetzt zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes und verändert die Anforderungen an neue Heizungsanlagen.
Nach dem neuen Gesetz können weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass sie ab dem Jahr 2029 schrittweise einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Zudem ist für bestehende Heizungen ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote vorgesehen. Wie diese Quote im Detail umgesetzt wird, ist derzeit noch nicht vollständig geregelt.
Ein wesentlicher Unterschied zur früheren Regelung besteht darin, dass die Vorgabe für neu eingebaute Heizungen entfällt, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Diese Bestimmung galt als Kernstück der bisherigen Reform und sollte den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen.
Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz. Nach Ansicht der Organisation erschwert das Gesetz das Erreichen der deutschen Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Besonders kritisch bewertet die DUH, dass auch nach 2044 noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können.
Barbara Metz argumentiert, dass der Gebäudesektor eine zentrale Rolle für die deutschen Klimaziele spiele. Wenn die Emissionen in diesem Bereich nicht ausreichend gesenkt würden, könne das nationale Ziel der Klimaneutralität insgesamt gefährdet werden.
Die Umweltorganisation äußert zudem Bedenken hinsichtlich möglicher Kosten für Verbraucher. Eigentümer könnten weiterhin auf fossile Heizsysteme setzen, während Mieter nur begrenzten Einfluss auf die Wahl der Technologie hätten. Gleichzeitig sei unklar, ob die künftig benötigten Mengen an Biomethan und anderen klimaneutralen Brennstoffen tatsächlich verfügbar sein werden.
Kritik kommt nicht nur von der Deutschen Umwelthilfe. Auch andere Verbände und Experten haben verfassungsrechtliche Fragen zum neuen Gesetz aufgeworfen. Dabei geht es vor allem um die Vereinbarkeit der Regelungen mit den langfristigen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands.
Im Mittelpunkt der geplanten Verfassungsbeschwerde steht Artikel 20a des Grundgesetzes. Dieser verpflichtet den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen auch im Interesse künftiger Generationen zu schützen. Die DUH sieht diesen Verfassungsauftrag gefährdet, wenn der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlt.
Metz verweist darauf, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz das wichtigste Instrument der deutschen Gebäudepolitik sei. Aus ihrer Sicht könnte eine Abschwächung der Klimaschutzvorgaben die Freiheit kommender Generationen einschränken, weil spätere Maßnahmen dann deutlich stärker ausfallen müssten.
Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung annimmt. Die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sollte das Verfahren zugelassen werden, könnte eine Entscheidung nach Einschätzung der Organisation innerhalb von ein bis anderthalb Jahren fallen.
Falls das Gericht der Beschwerde stattgibt, könnten einzelne Teile des Gesetzes oder das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden. In diesem Fall wäre der Gesetzgeber verpflichtet, die Regelungen zu überarbeiten.
Für die DUH ist dabei auch das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 von Bedeutung. Damals stellte das Gericht fest, dass der Staat verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen und Belastungen nicht auf zukünftige Generationen zu verschieben. Die damalige Entscheidung führte zu einer Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes und gilt bis heute als wichtiger Maßstab für die deutsche Klimapolitik.

